© by Nadine Kolb 2019
Theorie – Unterricht und Prüfung
Zweimal die Woche ist Theorieunterricht
Der vorgeschriebene Mindestumfang des Theoretischen Unterrichts gliedert sich in zwei Teile:
den allgemeinen Teil (oder: auch Grundunterricht) für alle Fahrschüler und den klassenspezifischen
Zusatzunterricht.
Die behandelten Themen füllen jeweils einen Theorieabend, also eine Doppelstunde á 90 Minuten. Der allgemeine
Teil behandelt 12 Themen, der klassenspezifische Zusatzunterricht weitere 2.
Die Mindestdauer des theoretischen Grundunterrichtes vermindert sich um 6 Doppelstunden, wenn der Bewerber
bereits eine andere deutsche Fahrerlaubnis besitzt.
Der Stoff des Theorieunterrichts entspricht den Themen des Lehrmaterials, das sehr hilfreich ist, um den
behandelten Stoff zuhause noch einmal nachzuarbeiten. Die zwei Themen des klassenspezifischen
Zusatzunterrichts musst du besucht haben und den Grundunterricht mindestens 12 mal. Solltest du also einmal ein
Thema des allgemeinen Teils verpassen, brauchst du nicht warten, bis dieses wieder dran kommt, sondern kannst
einfach ein anderes Thema doppelt besuchen. Natürlich darfst du so oft, wie du möchtest zum Theorieunterricht
kommen und brauchst dafür auch keinen Cent drauf zahlen.
Zum Lernen zu Hause hilft dir die App, die du von mir bekommst und in der alle amtlichen Fragen enthalten sind.
Wann welches Thema dran ist, kannst du selbstverständlich bei mir nachfragen oder
einfach selbst im Schulungsraum schauen.
Der früheste Termin für die Teilnahme an der Theorieprüfung ist drei Monate vor deinem
18.bzw.17.Geburtstag. Die Theorieprüfung wird am PC abgelegt. Theorieprüfungen in
ausländischer Sprache können ebenfalls am PC beim TÜV-Süd abgelegt werden! Die
theoretische Prüfung findet in Markdorf „Am Sportplatz 13“ statt. Du hast eine
Stunde Zeit, die bei guter Vorbereitung mehr als ausreichend ist.