© by Nadine Kolb 2019
Theorie – Unterricht und Prüfung
Zweimal die Woche ist Theorieunterricht
Der vorgeschriebene Mindestumfang des Theoretischen Unterrichts gliedert sich in zwei Teile:
den allgemeinen Teil (oder: auch Grundunterricht) für alle Fahrschüler und den klassenspezifischen
Zusatzunterricht.
Die behandelten Themen füllen jeweils einen Theorieabend, also zwei Doppelstunden á 90 Minuten. Der allgemeine
Teil behandelt 12 Themen, der klassenspezifische Zusatzunterricht weitere 2.
Die Mindestdauer des theoretischen Grundunterrichtes vermindert sich um 6 Doppelstunden, wenn der Bewerber
bereits eine andere deutsche Fahrerlaubnis besitzt.
Der Stoff des Theorieunterrichts entspricht den Themen des Lehrmaterials, das sehr hilfreich ist, um den
behandelten Stoff zuhause noch einmal nachzuarbeiten. Die zwei Themen des klassenspezifischen
Zusatzunterrichts (1 mal, da zwei Doppelstunden an einem Abend) musst du besucht haben und den
Grundunterricht mindestens 12 mal (bei mir 6 mal, da wir zwei Doppelstunden an einem Abend machen). Solltest du
also einmal ein Thema des allgemeinen Teils verpassen, brauchst du nicht warten, bis dieses wieder dran kommt,
sondern kannst einfach ein anderes Thema doppelt besuchen. Natürlich darfst du so oft, wie du möchtest zum
Theorieunterricht kommen und brauchst dafür auch keinen Cent drauf zahlen.
Zum Lernen zu Hause hilft dir die App, die du von mir bekommst und in der alle amtlichen Fragen enthalten sind.
Wann welches Thema dran ist, kannst du selbstverständlich bei mir nachfragen oder
einfach selbst im Schulungsraum schauen.
Der früheste Termin für die Teilnahme an der Theorieprüfung ist drei Monate vor deinem
18.bzw.17.Geburtstag. Die Theorieprüfung wird am PC abgelegt. Theorieprüfungen in
ausländischer Sprache können ebenfalls am PC beim TÜV-Süd abgelegt werden! Die
theoretische Prüfung findet in Überlingen oder Tettnang statt. Das kannst du selbst auswählen. Du hast eine
dreiviertel Stunde Zeit, die bei guter Vorbereitung mehr als ausreichend ist.